1. Parteien
Diese Dienstleistungsbedingungen werden zwischen folgenden Parteien vereinbart:
- Dienstleister: Mark Sigorta Aracılık Hizmetleri Anonim Şirketi, Handelsregisternummer Istanbul 348433-5, MERSIS-Nr. 0612151602000001, mit Sitz in Üçevler Mahallesi 955. Sokak No: 1 D: 38, 34513 Esenyurt, Istanbul, Türkiye (das „Unternehmen“); und
- Antragsteller: die in der Transaktionsübersicht bezeichnete Person, die die Dienstleistung für sich selbst oder mit rechtmäßiger Befugnis für eine andere reisende Person anfordert.
Antragsteller und reisende Person können unterschiedlich sein. Wer die Transaktion bestätigt, erklärt, für jede darin erfasste reisende Person handlungsbefugt zu sein.
2. Vertragsunterlagen
Der Vertrag besteht aus:
- diesen Bedingungen für die Unterstützung beim Visumantrag;
- den vorvertraglichen Informationen zum Visumantrag;
- dem Fernabsatzvertrag über Visumdienstleistungen;
- der unveränderlichen Transaktionsübersicht, die vor der endgültigen Bestätigung angezeigt wird;
- jeder ausdrücklich mit der Transaktion verknüpften länderspezifischen Ergänzung;
- jedem gesonderten Verlangen nach vorzeitigem Leistungsbeginn oder jeder anderen Erklärung des Antragstellers.
Der Datenschutzhinweis dient der Information und ist kein Bestandteil der Vertragsannahme. Optionale Werbeeinwilligungen oder gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen zur Datenverarbeitung sind gesonderte Entscheidungen.
3. Privater und freiwilliger Charakter der Dienstleistung
Das Unternehmen ist ein privater Dienstleister. Es ist keine Behörde, Botschaft oder Konsulat, stellt keine Visa aus und entscheidet nicht über die Einreise in die Türkei.
Für das e-Visum für die Türkei ist evisa.gov.tr das offizielle staatliche Portal. Berechtigte Personen können dort direkt einen Antrag stellen, ohne die Dienstleistung des Unternehmens zu erwerben. Der Antragsteller wählt die kostenpflichtige Unterstützung des Unternehmens, weil er die in der Transaktionsübersicht beschriebene Dienstleistung wünscht.
4. Gewählte Dienstleistung
Die gewählte Dienstleistung kann gemäß der Transaktionsübersicht einige oder alle der folgenden Leistungen umfassen:
- Prüfung der übermittelten Angaben auf Vollständigkeit, Format und erkennbare Plausibilität;
- Ermittlung erkennbarer Abweichungen oder fehlender Angaben;
- Vorbereitung und Zusammenstellung der Antragsangaben;
- Hinweise zu den im offiziellen Verfahren angezeigten Nachweisdokumenten;
- Unterstützung bei der Einreichung im zuständigen offiziellen System auf Grundlage der Angaben des Antragstellers;
- unternehmensseitige Nachverfolgung und Kommunikation;
- Unterstützung bei der Zustellung von Ergebnissen oder Dokumenten;
- Bearbeitung von Korrekturen oder Kundenanliegen im vereinbarten Umfang.
Das Unternehmen beglaubigt keine Dokumente, untersucht deren Wahrheitsgehalt nicht rechtlich und ersetzt nicht die Prüfung der zuständigen Behörde.
5. Berechtigung und Ermittlung des Antragswegs
Jedes Ergebnis zur Berechtigung oder zum Antragsweg ist vorläufig und beruht auf den Antworten des Antragstellers, der für die Transaktion gespeicherten Regelfassung und den dem Unternehmen verfügbaren aktuellen offiziellen Bedingungen. Das offizielle Verfahren auf evisa.gov.tr und die zuständigen Behörden bestimmen die tatsächlichen Anforderungen und das Ergebnis.
Das Unternehmen kann die Dienstleistung einstellen oder auf einen anderen Weg verweisen, wenn die Angaben auf Visumbefreiung, ein konsularisches Verfahren oder ein Klebevisum, einen nicht unterstützten Reisezweck, ein ungeeignetes Reisedokument oder manuellen Klärungsbedarf hinweisen. Ein vorläufiges Ergebnis garantiert nicht, dass ein Antrag eingereicht werden kann oder wird.
6. Bearbeitungsoptionen und Leistungszeiträume
Der Antragsteller kann eine Bearbeitungsoption des Unternehmens wählen, die als Standard, Schnell, Express oder mit einer anderen verfügbaren Bezeichnung angezeigt wird. Eine Expressoption kann einen angestrebten Zeitrahmen von beispielsweise 24, 12, 4 oder 1 Stunde nennen.
Diese Optionen regeln ausschließlich die betriebliche Priorität und den angestrebten Zeitrahmen des Unternehmens für Prüfung, Vorbereitung, Einreichungsunterstützung und Zustellung. Sie bestimmen weder die Reaktionszeit des offiziellen Systems noch garantieren sie die Visumgenehmigung.
Sofern die Transaktionsübersicht nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt, beginnt die Leistungsfrist des Unternehmens erst, wenn:
- die erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und lesbar vorliegen;
- der Antragsteller die Transaktionsübersicht und die geltenden Vertragsunterlagen bestätigt hat;
- die Zahlung erfolgreich bestätigt wurde;
- keine Korrektur, zusätzliche Überprüfung oder Zahlungssicherheitsprüfung mehr aussteht; und
- die Dienstleistung die vor der Zahlung offengelegten Betriebs- und Annahmeschlussbedingungen erfüllt.
Wartezeiten auf den Antragsteller, ein offizielles System, eine Bank, einen Zahlungsdienstleister oder aufgrund höherer Gewalt werden nicht mitgerechnet, soweit die Transaktionsübersicht oder der Fernabsatzvertrag dies vorsieht. Eine ausdrückliche Leistungszusage wird eng und ausschließlich auf die Dienstleistung des Unternehmens bezogen ausgelegt.
7. Pflichten des Antragstellers
Der Antragsteller muss:
- richtige, vollständige, aktuelle und nicht irreführende Angaben machen;
- die Angaben zum Reisedokument genau so eingeben, wie sie im zu verwendenden Dokument stehen;
- das richtige Ausstellungsland beziehungsweise die richtige Region und Dokumentenart wählen;
- sicherstellen, dass Reisedaten und Dokumentengültigkeit die offiziellen Anforderungen erfüllen;
- jede im offiziellen Verfahren angezeigte zusätzliche Bedingung erfüllen und entsprechende Nachweise aufbewahren;
- vor der endgültigen Bestätigung jedes Feld und jedes hochgeladene Dokument prüfen;
- auf Korrektur-, Prüfungs- oder Dokumentenanforderungen unverzüglich antworten;
- Antragsreferenzen und geschützte Links vertraulich behandeln;
- das zugestellte Ergebnis oder Dokument sofort prüfen;
- geltendes Recht einhalten und unbefugte oder betrügerische Nutzung unterlassen.
Der Antragsteller bleibt auch dann verantwortlich, wenn das Unternehmen eine Prüfung auf erkennbare Plausibilität vornimmt.
8. Gebühren und Zahlung
Die Transaktionsübersicht nennt die Währung und Preispositionen. Die Gesamtsumme kann die Dienstleistungsgebühr des Unternehmens, eine amtliche Visum- oder Dokumentengebühr und Zahlungsabwicklungsgebühren umfassen. Eine optionale Versicherungsprämie ist gesondert und fällt nur bei Auswahl an.
Mit der Zahlungsbestätigung ermächtigt der Antragsteller zum Einzug der angezeigten Gesamtsumme. Die Zahlung kann über einen sicheren Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Eine Zahlungsautorisierung ist keine Genehmigungsentscheidung und bedeutet für sich allein nicht, dass die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Das Unternehmen kann eine Transaktion aussetzen, wenn die Zahlung unvollständig, rückgängig gemacht, bestritten, doppelt erfolgt oder Gegenstand einer angemessenen Sicherheitsprüfung ist.
9. Amtliche Gebühren und Beträge Dritter
Zahlt das Unternehmen für den Antragsteller eine amtliche Gebühr oder einen anderen Betrag an Dritte, wird dieser ausschließlich für die bezeichnete Transaktion verwendet. Nach Überweisung oder Verbrauch hängt eine Erstattung vorbehaltlich zwingenden Rechts von den Regeln und der tatsächlichen Rückzahlung des offiziellen Systems oder des Dritten ab.
Das Unternehmen bezeichnet eine amtliche Gebühr nicht als eigene Dienstleistungsgebühr. Die Transaktionsunterlagen müssen die vor der Zahlung angezeigte Aufschlüsselung bewahren.
10. Korrektur und erneute Antragstellung
Erkennt das Unternehmen vor der Einreichung einen offensichtlichen Fehler, kann es eine Korrektur verlangen. Der Antragsteller muss die korrigierten Angaben prüfen.
Wird ein vom Antragsteller übermittelter oder bestätigter Fehler nach der Einreichung oder Dokumentenausstellung entdeckt, kann das offizielle Verfahren einen neuen Antrag und neue Gebühren erfordern. Wurde der Fehler ausschließlich dadurch verursacht, dass das Unternehmen nachweislich die korrekt bestätigten Angaben nicht verwendet hat, gewährt es eine angemessene Korrektur, erneute Leistung oder Erstattung für die betroffene Unternehmensleistung sowie jeden weiteren zwingenden Rechtsbehelf.
11. Stornierung, Widerruf und Erstattung
Die Einzelheiten regelt der Fernabsatzvertrag über Visumdienstleistungen. Zusammengefasst gilt:
- Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht und erklärt der Antragsteller den Widerruf wirksam vor Leistungsbeginn, werden alle für diese Fernabsatzdienstleistung erhaltenen Zahlungen nach zwingendem Recht erstattet;
- verlangt der Antragsteller gesondert den Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist und willigt darin ein, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ab Leistungsbeginn nicht mehr ausgeübt werden, soweit das geltende Fernabsatzrecht dies vorsieht;
- ein danach eingehendes Verlangen wird nach den vertraglichen Stornierungsregeln des Unternehmens unter Berücksichtigung nicht erbrachter Unternehmensleistungen und rückerlangbarer amtlicher oder an Dritte gezahlter Beträge geprüft; es wird nicht als gesetzlicher Widerruf behandelt;
- eine im Rahmen der Leistung bereits überwiesene amtliche Gebühr ist nur erstattungsfähig, wenn das offizielle System sie zurückzahlt oder zwingendes Recht etwas anderes verlangt;
- die Ablehnung eines Visums oder der Einreise belegt für sich allein keine mangelhafte Leistung des Unternehmens;
- doppelte oder fehlerhafte Abbuchungen werden nach Prüfung korrigiert;
- zwingende Verbraucherrechte bei mangelhaften, verspäteten oder nicht erbrachten Dienstleistungen bleiben vorbehalten.
12. Keine Garantie
Das Unternehmen garantiert weder Berechtigung, Genehmigung, behördliche Bearbeitungszeit, Gültigkeitsdauer, zulässigen Aufenthalt, Zahl der Einreisen, Akzeptanz durch eine Fluggesellschaft noch Einlass an der Grenze.
Die endgültige Entscheidung obliegt den zuständigen Behörden. Auch ein ausgestelltes Visum oder e-Visum begründet kein uneingeschränktes Einreiserecht.
13. Kommunikation und Zustellung
Das Unternehmen kann über die vom Antragsteller angegebene E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Statusseite oder einen anderen angegebenen Kanal kommunizieren. Der Antragsteller muss Nachrichten und Spamordner prüfen und seine Kontaktdaten aktuell halten.
Ein im geschützten Statusbereich bereitgestelltes oder an die bestätigte E-Mail-Adresse versandtes Dokument oder Ergebnis gilt vorbehaltlich entsprechender Nachweise und zwingenden Rechts als elektronisch zugestellt. Der Antragsteller muss einen erkennbaren Fehler unverzüglich melden.
14. Sicherheit und Missbrauch
Das Unternehmen darf Transaktions-, IP-, Geräte-, Zahlungs- und Antragsverläufe nutzen, um unbefugte, wiederholte oder verdächtige Aktivitäten zu erkennen. Es kann zusätzliche Prüfungen verlangen, die Einreichung aussetzen, eine unbearbeitete Transaktion stornieren oder Unterlagen zur rechtlichen Prüfung aufbewahren.
Eine Rückbuchung storniert die Dienstleistung nicht automatisch und entscheidet nicht über einen Erstattungsanspruch. Das Unternehmen darf rechtmäßig vorliegende Antrags-, Annahme-, Leistungs-, Zahlungs- und Kommunikationsunterlagen an die zuständige Bank oder das Zahlungsinstitut übermitteln.
15. Haftung
Es gelten die Haftungsregeln der allgemeinen Bedingungen. Das Unternehmen bleibt vorbehaltlich zwingenden Rechts für unmittelbare Schäden aus seinem nachgewiesenen Verstoß gegen die ausdrücklich übernommene Dienstleistung verantwortlich.
Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Entscheidungen einer Behörde, Grenzstelle oder Fluggesellschaft, Unterbrechungen offizieller Systeme, Fehler in Angaben des Antragstellers, ungültige Nachweisdokumente oder andere Ereignisse außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle. Keine Bestimmung schließt eine Haftung aus, die rechtlich nicht ausgeschlossen werden darf.
16. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird im Datenschutzhinweis zum Visumantrag, in der allgemeinen Datenschutzerklärung und in der Datenschutzergänzung zum Türkei-Visum erläutert. Die Vertragsannahme gilt nicht als Einwilligung in einen sachfremden Datenverarbeitungs- oder Werbezweck.
17. Aufzeichnungen und elektronische Annahme
Der Antragsteller bestätigt diese Bedingungen elektronisch über das gesonderte Feld zur Vertragsannahme. Das Unternehmen darf zum Nachweis des Vertrags die Sprache, Fassung, den Prüfwert des konkret angezeigten Dokuments, die Transaktionsübersicht, den Annahmezeitpunkt, die Transaktionsreferenz und Sicherheitsnachweise aufbewahren.
Der Antragsteller muss die Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger speichern oder darauf zugreifen können. Für die Transaktion gilt die aufgezeichnete Fassung.
18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt türkisches Recht. Zwingende Verbraucherrechte bleiben vorbehalten. Beschwerden können über die Supportkanäle des Unternehmens eingereicht werden. Verbraucherschlichtungsausschüsse, Verbrauchergerichte und andere zuständige Rechtsbehelfe können nach Maßgabe des Gesetzes in Anspruch genommen werden.
Die englische und türkische Fassung sollen übereinstimmen. Soweit zwingendes Recht dies zulässt, wird die türkische Fassung zur Auslegung herangezogen.